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GESCHÄFTSORDNUNG

ARBEITSGRUPPE „DEUTSCHE FACHWERKSTRASSE

 

§ 1 – Name und Sitz
Die Deutsche Fachwerkstraße (DFS) ist eine Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e. V. (ADF). Sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Aufgaben der Geschäftsstelle werden von der Geschäftsstelle der ADF wahrgenommen.

 

§ 2 – Ziele der Deutschen Fachwerkstraße
Mit der Deutschen Fachwerkstraße soll das kulturelle Erbe des Fachwerks einer großen Öffentlichkeit bekannt gemacht und so der Tourismus in den Mitgliedsstädten und Gemeinden gefördert werden.
Dieses Ziel soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  1. Entwicklung und Umsetzung eines Marketingkonzeptes,
  2. Beratung und Unterstützung der Mitglieder in den Regionalstrecken und deren Gäste,
  3. Koordinierung der Aktivitäten der Mitglieder,
  4. Durchführung von zentralen Marketingmaßnahmen.

 

§ 3 – Mitgliedschaft
Mitglied in der Deutschen Fachwerkstraße kann jede Gemeinde oder gemeindliche Tourismusgesellschaft werden, die selbst oder dessen Träger Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e. V. ist und die touristischen Voraussetzungen des Kriterienkataloges erfüllt. Die Mitgliedschaft muss gesondert beantragt werden. Sie endet durch Austritt aus der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e. V. oder gesonderte Kündigung bis zum 30.06. mit Ablauf des darauf folgenden Geschäftsjahres. Sie endet auch, wenn der Kriterienkatalog von der Gemeinde oder von der gemeindlichen Tourismusgesellschaft mindestens zwei Jahre nicht erfüllt wird.

 

§ 4 – Mitgliedsbeiträge
Für die Mitgliedschaft in der Deutschen Fachwerkstraße ist ein gesonderter Beitrag zu entrichten. Die Beitragsordnung wird von der Ausschussversammlung der Deutschen Fachwerkstraße vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e. V. beschlossen. Der Sonderbeitrag ist ausschließlich für die Ziele der Deutschen Fachwerkstraße einzusetzen.

 

§ 5 – Gremien der DFS

  1. Ausschussversammlung
  2. Marketingausschuss
  3. Regionalstrecken

 

§ 6 – Ausschussversammlung der DFS
Jedes Mitglied entsendet einen touristisch erfahrenen Vertreter in die Ausschussversammlung. Diese tagt mindestens einmal jährlich oder wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder der Arbeitsgruppe „Deutsche Fachwerkstraße” dieses verlangen.

Das Stimmrecht ist beitragsabhängig und wie folgt gestaffelt:
Unter 1.300 Euro Beitrag = 1 Stimme
Über 1.300 Euro Beitrag = 2 Stimmen.

Die Ausschussversammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Beschlussfassung über den Marketingplan
  2. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die Jahresrechnung

 

§ 7 – Marketingausschuss
Der Marketingausschuss besteht aus je zwei Vertretern der jeweiligen Regionalstrecken sowie zwei vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Fachwerkstädte e. V. entsandten Vertretern und einem Vertreter der Geschäftsstelle. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, die unterschiedlichen Regionalstrecken angehören müssen, für die Dauer von drei Jahren.

Der Marketingausschuss hat folgende Aufgaben:

  1. fachliche Führung der Deutschen Fachwerkstraße,
  2. Erarbeitung des Marketingkonzeptes,
  3. Überwachung des Wirtschaftsplanes,
  4. Vorbereitung der Ausschussversammlung,
  5. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern,
  6. Vorschlag für den touristischen Part der Geschäftsführung.

 

§ 8 – Regionalstrecken
Die Regionalstrecken sind der jeweilige Zusammenschluss von landschaftlich regional verbundenen Mitgliedern der Deutschen Fachwerkstraße.Im Rahmen des generellen Marketingkonzeptes der Deutschen Fachwerkstraße und darauf aufbauend erarbeiten sie speziell ihren Bereich prägende Ansätze, um den Tourismus vor Ort zu fördern.

Die Regionalstrecken haben folgende Aufgaben:

  1. Wahl von zwei Regionalstreckenvertretern in den Marketingausschuss,
  2. Erarbeitung und Durchführung von Maßnahmen innerhalb der Regionalstrecke,
  3. Durchführung von Regionalstreckenversammlungen.

 

Diese Geschäftsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Historische Fachwerkstädte e. V. am 15. April 2010 in Limburg beschlossen.